Handwerkerbonus 2024
Zentrale Punkte:
- Handwerkerbonus soll Bauwirtschaft unterstützen und Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.
- Antragsphase startete am 15.07.2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
- Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw. rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
- Es stehen insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden 20% der reinen Arbeitsleistung ab einer Rechnungssumme von 250 Euro bis zu einer maximalen Rechnungshöhe von 10.000 Euro.
- Die Förderhöhe beträgt damit mindestens 50 Euro und maximal 2.000 Euro pro Person 2024/maximal 1.500 Euro pro Person 2025.
- Es kann ein Antrag pro Person pro Jahr gestellt werden.
- Wesentliches Merkmal ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen für den gleichen Durchführungsort in einem Antrag bis zur Höchstgrenze zu häufen, was die Flexibilität und Effizienz für die Antragsteller erhöht.
- Die Beantragung erfolgt online unter handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des BMAW.
- Auf der Website finden sich umfassende FAQs, exemplarische Aufzählung der geförderten Leistungen sowie Unterstützung per Telefon und E-Mail.
- Durch die Vertretungslösung wird es jeder Person möglich sein für eine andere Person den Antrag zu stellen, sofern die notwendigen Dokumente (Rechnung, amtlicher Lichtbildausweis, Zahlungsbestätigung und IBAN) vorhanden sind.
- Außerdem stehen Gemeinden, Betriebe und Kammern für Hilfestellungen bei der Einreichung zur Verfügung.